Lonsheim

Geschichte

Lonsheim, erstmals im Jahr 775 als Laonisheim in der schriftlichen Überlieferung des Klosters Lorsch erwähnt, gehörte zum Herrschaftsbereich der Wildgrafen. Im 12. Jahrhundert waren WernerII. von Bolanden (1128) in der Gemarkung begütert. Bei der wildgräflichen Teilung von 1283 kam Lonsheim an die Linie der Wildgrafen von Kyrburg. Von ihnen trug ein in Lonsheim ansässiges Geschlecht, die Ritter von Lonsheim, die Grundherrschaft des halben Ortes und des Lonsheimer Gerichtes zu Lehen. Sie bauten sich im Ort eine Burg. Am 3.9.1398 gab Heinrich Bock von Lonsheim sein Lehen, bestehend aus der Hälfte des Dorfes Lonsheim samt „Gericht, Gefällen, Zinsen, Vogtei, Wasser, Weide und Wald“ den Wildgrafen von Kyrburg zurück, die es dem Werner von Albig weiter verliehen. Kurz darauf verschwindet die Familie derer von Lonsheim aus den Schriftquellen. Edelknecht Johann Bock von Lonsheim ist 1397 noch von Konrad Bock von Erfenstein als Mann im Dienst der Grafen von Sponheim angenommen worden. Die Ortsherren benutzten das Dorf des Öfteren als Pfandobjekt. So kam 1368 Pfalzgraf Ruprecht I. (1353/54-1390) in den Pfandbesitz eines Ortsteils, 1439 auch Anthis von Heppenheim gen. vom Sale. Später (1445/1457) erwarben Anthes und Hermann von Heppenheim auch den Anteil der Herren von Albig. Im Jahr 1601 wird die Pfand Schaft gelöst und Lonsheim kommt wieder uneingeschränkt in wildgräflicher Verfügungsgewalt. Im Jahr 1679 mussten die Wild- und Rheingrafen nach dem Ende des sog. Wildfangstreites Lonsheim der Pfalzgrafschaft überlassen. Von dieser Zeit an blieb Lonsheim bei Kurpfalz bis zu dessen Auflösung gegen Ende des 18. Jahrhunderts.

Lonsheim bei Karl Johann Brilmayer

Lonsheim wird schon im 8.Jahrhundert in Schenkungen an die Klöster Lorsch und Fulda erwähnt. Es lag im Worms Gau und hieß früher Laonisheim (775), Lonesheim (857), Lohengesheim (1234).

Lonsheim war wildgräflich-kyrburgisch. Bei der Teilung zwischen den Wildgrafen Friedrich und Otto von Kyrburg am 11.November1375 fielen die Güter in Lonsheim dem Wildgrafen Otto zu. Die Grundherrschaft des halben Dorfes hatte ein dort ansässiges Rittergeschlecht von der Wildgrafschaft zu Lehen. Am 3.September1398 gab Heinrich Bock von Lonsheim sein Lehen, bestehend in der Hälfte des Dorfes und Gerichtes Lonsheim, den Wildgrafen von Kyrburg zurück, die es dem Werner von Albig reichten. Am 1.August1426 stellte Werner von Albig einen Revers über dieses Lehen aus, nämlich über die Hälfte des Dorfes Lonsheim mit Gericht, Gefällen, Zinsen, Vogtei, Wasser, Weide und Wald. Man erkennt daraus, dass die Hochgerichtsbarkeit nicht zu diesem Lehen gehörte, sonst wäre sie in der Aufzählung angeführt.

Die Landesherren benutzten das Dorf öfters als Pfandobjekt, wenn sie Geld aufnahmen. So verpfändete im Jahr 1368 Wildgraf Friedrich von Kyrburg seinen Anteil an demselben, sowie an den Dörfern Flonheim und Uffhofen an Pfalzgraf Ruprecht I. um 1000 Pfund Heller mit dem Recht der Wiedereinlösung; dieses Rücklösungsrecht übertrug im Jahr 1411 der Wildgraf Johann an den Pfalzgrafen und Kurfürsten LudwigIII. um 1600 Gulden.

Am 3.Mai1439 verpfändeten Johann Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, seine Gemahlin Elisabeth von Hanau und sein Bruder Gerhard dem Anthes von Heppenheim, genannt vom Sale, ihr Dorf und Gericht Lonsheim bei Bornheim mit allem Zubehör und aller seiner Freiheit, vorbehaltlich der 46 Malter Korn, welche die Gemeinden in Lonsheim den Wildgrafen jährlich zu liefern hatte, für 1000 schwere Mainzer Goldgulden. Schultheiß, Schöffen und Gemeinde sollten dem neuen Gerichtsherren huldigen und schwören. Anthes von Heppenheim versprach darauf unterm 10.Juni, dass er das Dorf und Gericht gegen die 1000 Goldgulden wieder dem Wildgrafen zurückstellen wolle. Später erwarben Anthes und Hermann von Heppenheim auch den Anteil derer von Albig als Pfand Schaft für 3 bzw. 5 Jahre (1445, 1457). Die Einlösung muss erfolgt sein, weil noch im Jahr 1601 der Wild- und Rheingraf Otto bei dem Kurfürsten Friedrich IV. ansuchte, ihm gegen Abtretung seiner Rechte in Wörrstadt die pfälzischen Leibeigenen zu Lonsheim, Flonheim, Uffhofen und Bornheim zu überlassen und zu Lehen zu übertragen. In dem Teilungsvertrag zwischen den Gebrüdern Johann, Johann Casimir und Otto, Wild- und Rheingrafen, wegen ihrer väterlichen Erbschaft vom 11.September1607, wurde festgelegt, dass Lonsheim, welches mit Dhaun in Gemeinschaft gehörig sei, mit allen Gefälen gemeinschaftlich bleiben und die Renten zur Schuldentilgung dienen sollen. Als endlich die Rheingrafen sich in den Streit über das pfälzische Wildfangrecht eingelassen hatten, mussten sie nach Beilegung des Streites dazu einwilligen, im Jahr 1679 die Dörfer Lonsheim und Schierfeld an Kurfürst Karl Ludwig abzutreten. von dieser Zeit an blieb das Dorf bei Kurpfalz bis zum Untergang derselben. Es gehörte zum Oberamt Alzey.